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Häufigkeitsmuster eingeleiteter Verfahren

Die Graphik verdeutlicht die Einleitungshäufigkeit nach Jahren in den deutschen Bundesländern. Während das Verfahren zu Beginn (ab 1956) lediglich in Baden-Württemberg existierte, beginnt die Gesamtanzahl eingeleiteter Verfahren mit der Einführung in den übrigen Bundesländern anzusteigen. Ein Maximum gibt es in den Jahren 1996 bis 1997. Danach sinkt die Zahl zunächst ab und steigt ab dem Jahr 2000 wieder an. Die Schwankungen zu Beginn gehen vor allem auf ein Schwanken der Anzahl in Bayern zurück. Generell scheint die Häufigkeit eingeleiteter Begehren gewissen Schwankungen in der Beteiligungskonjunktur unterworfen zu sein.


Einleitungshäufigkeit nach Jahren


Begehrenshäufigkeit nach Jahren in den Bundesländern


Begehrenshäufigkeit nach Jahren in Bayern


Einleitungshäufigkeit nach Bundesländern

Anzahl
Hamburg-Wandsbek26
Augsburg21
München18
Regensburg18
Coburg17
Hamburg-Nord17
Passau17
Erlangen16
Dresden15
Ingolstadt, Donau15
Landshut14
Nürnberg14
Hamburg-Eimsbüttel13
Ansbach12
Hamburg-Altona11
Karlsruhe11
Landsberg a Lech11
Oberammergau11
Würzburg11


Orte mit mehr als 10 eingeleiteten Bürgerbegehren

Anzahl
Erlangen12
Ansbach11
Coburg11
Regensburg11
Landsberg a Lech10
Oberammergau10
Baierbrunn, Isartal 8
Tirschenreuth 8
Aschaffenburg 7
Fürstenfeldbruck 7
Heidenheim, Mittelfr 7
Krailling 7
München 7
Neumarkt, Oberpf 7
Prien a Chiemsee 7
Straßlach-Dingharting 7
Hamburg-Nord 6
Herrsching a Ammersee 6
Lohr a Main 6
Passau 6


Orte mit mehr als 5 durchgeführten Bürgerentscheiden

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