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Zusammenfassung

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide reagieren in hohem Maße auf Details des institutionellen Designs. So konnten durch die detailliertere quantitative Untersuchung von Bürgerbegehren in Deutschland weitere Hinweise darauf ermittelt werden, dass die Einleitungshäufigkeit stark auf die Höhe der Einleitungsquoren sowie thematische Restriktionen reagiert.
Dabei zeigt der Fall Bayern, dass ein geringer Restriktionsgrad und daraus folgernd eine gegenüber dem Durchschnitt etwa dreimal höhere Einleitungswahrscheinlichkeit nicht notwendig zu negativen Effekten auf die kommunale Demokratie führen muss, sondern im Gegenteil Rückschlüsse darüber ermöglichen, welche kommunalen Probleme von besondere Bedeutung für die Stimmbürger sind.
Die Folgerung, institutionelle Restriktionen abzubauen, um häufigere Bürgerbegehren zu ermöglichen nach dem Wahlspruch „Viel hilft viel“, erscheint jedoch kurzschlüssig, da dem die implizite Annahme zu Grunde läge, dass die Qualität der Entscheidung proportional mit der Quantität direktdemokratischer Entscheidungen steigt. Für die „richtige“ Ausgestaltung der Verfahrenshürden erscheint daher die Frage nach der Qualität von direktdemokratischen Prozessen zu stellen:

Die Tatsache, dass mittlerweile in allen Bundesländern Bürgerbegehren und Bürgerentscheide eingeführt wurden, deutet schließlich darauf hin, dass die prinzipielle Möglichkeit allgemein als wünschenswert wahrgenommen wird. Der Vergleich zeigt jedoch, dass eine konstruktive Einbindung in den repräsentativen Normalprozess noch nicht in allen Fällen gegeben ist.

Was nutzen Bürgerbegehren im Einzelfall

Was Bürgerbegehren im Einzelfall nutzen, lässt sich vor allem am Einzelfall überprüfen. Die Datenbank dokumentiert die Einzelfälle und gibt Gelegenheit zur weiteren Darstellung.
Nutzen Sie die Recherchemöglichkeiten und helfen Sie, die Dokumentation der Verfahren zu verbessern.
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