Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Deutschland
Von Volker MittendorfAuf diesen Seiten finden Sie Daten und Auswertungen zur Praxis von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Deutschland. Die Daten werden in einem Kooperationsprojekt zwischen der Universität Marburg und dem Verein Mehr Demokratie e.V. erhoben. Sie wurden in Umfragen bei den Innenministerien, Landtagen, kommunalen Spitzenverbänden und Kreisverwaltungen erhoben sowie seit dem Jahr 2000 durch laufende Mediendokumentationen ermittelt. Darüber hinaus wurden weitere Daten durch Fragebogenerhebungen bei Kreisen und Gemeinden gewonnen. Ein weiterer Anteil von Daten stammt aus verifizierten Selbstmeldungen von Initiatoren, Medienvertretern und engagierten Bürgern. Da keine einheitliche amtliche Statistik geführt wird und in den meisten Ländern überhaupt keine statistische Erfassung von Anwendungsfällen stattfindet, können die Daten keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Es handelt sich jedoch unter Ausschöpfung aller verfügbaren Informationsquellen und unter Wahrung eines maximalen Standards in der Quellendokumentation um die umfangreichste verfügbare Statistik zum Thema. Die hier dargestellten Informationen werden in regelmäßigen Abständen automatisch aus dem Datenbestand generiert und sollen einen aktuellen Überblick über Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Deutschland ermöglichen. Für Auswertungen aus konsolidierten Datensätzen stehen verschiedene Veröffentlichungen zur Verfügung. Für weitergehende Informationen auf der Grundlage konsolidierter Informationen wenden Sie sich bitte an den Webmaster.
Fragestellung
Typische Fragestellungen bei der Untersuchung der Wirkung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sind:
- Was sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheid und wie sind sie geregelt?
- Wie oft wurden direktdemokratische Verfahren durchgeführt?
- Welche typischen Anwendungsmuster zeigen sich?
- Welchen Einfluss haben Verfahrenshürden?
- Welche anderen Faktoren spielen eine Rolle?
- Worin unterscheiden sich die verschiedenen Bundesländer?
- Was nutzen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide im Einzelfall?
Überblick
Nach den zu Jahresbeginn 2008 geltenden Regeln sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in insgesamt 13153 Orten (Gemeinden, Samtgemeinden, Verbandsgemeinden, Städten und Kreisen) möglich. Zwischen 1956 und 2010 wurden insgesamt 5395 Bürgerbegehren in 3051 Orten eingeleitet. Insgesamt wurden 2538 Bürgerentscheide in insgesamt 1731 Orten durchgeführt. Folgendes Diagramm gibt einen Überblick über den generellen Verfahrensablauf Bürgerbegehren und Ratsreferenden (Obere Zeile: Anteile), über die bislang ermittelten Ergebnisse (NA= nicht verfügbar) - links die Ergebnisse der Bürgerbegehren, unten die Ergebnisse der Bürgerentscheide - sowie über den aktuell erfassten Status der offenen Fälle (mittlere Spalte). Unten rechts die Anzahl der bislang eingereichten Fälle sowie die Zahl der unbekannten oder nicht mehr ermittelbaren Fälle. Das Diagramm gibt den aktuellen Stand zum Zeitpunkt der Generierung des Berichts (s. Fußzeile) wider.
Schematische Darstellung des Ablaufs von Bürgerbegehren und Ratsreferendum (inkl. Ergebnismuster)

Einleitungshäufigkeit nach Jahren
Die Graphik verdeutlicht die Einleitungshäufigkeit nach Jahren in den deutschen Bundesländern. Während das Verfahren zu Beginn (ab 1956) lediglich in Baden-Württemberg existierte, beginnt die Gesamtanzahl eingeleiteter Verfahren mit der Einführung in den übrigen Bundesländern anzusteigen. Ein Maximum gibt es in den Jahren 1996 bis 1997. Danach sinkt die Zahl zunächst ab und steigt ab dem Jahr 2000 wieder an. Die Schwankungen zu Beginn gehen vor allem auf ein Schwanken der Anzahl in Bayern zurück. Generell scheint die Häufigkeit eingeleiteter Begehren gewissen Schwankungen in der Beteiligungskonjunktur unterworfen zu sein.